Die Fraktion UWIGA hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 2. Februar 2017 folgenden Antrag eingebracht:
1.
Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans O 30 – Sportpark Böllenfalltor vom 25.06.2015 und der 9. Änderung des Flächennutzungsplans – Sportpark Böllenfalltor vom 15.12.2015 werden aufgehoben.
2.
Die Standortsuche für die Errichtung eines bundesligatauglichen Fußballstadions wird, soweit sie im Stadtgebiet Darmstadt stattfindet in Form eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Soweit Standorte außerhalb des Stadtgebiets in Frage kommen, erfolgt die materielle Prüfung ebenfalls in diesem Verfahren.
Begründung:
Zu 1.
Nachdem im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe deutlich wurde, dass der bisherige Stadionstandort Böllenfalltor für die Errichtung eines bundesligatauglichen Fußballstadions ausscheidet, muss auch gegenüber der Öffentlichkeit formell verdeutlicht werden, dass die Stadtverordnetenversammlung an ihren bisherigen Beschlüssen nicht mehr festhält.
Zu 2.
Die vom Magistrat in der Presse angekündigte Prüfung von vier möglichen Standorten muss unter frühzeitiger Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung sowie der Öffentlichkeit nach den Verfahrensregeln des Baugesetzbuches erfolgen. Dabei ist die Stadtverordnetenversammlung insbesondere bei der Festlegung der Beurteilungskriterien einzubeziehen.
Dieser Antrag wurde weder in der Sitzung am 2. Februar noch in der Sitzung am 2. März beraten. Erst am 30. März kam es dazu. Inzwischen war der Oberbürgermeister, Bündnis 90/die Grünen, der auch zwei Alternativstandorte im Wald untersuchen lässt, wiedergewählt worden. Die Bundesregierung änderte die Sportanlagenlärmschutzverordnung so, dass den Nachbarn von Sportanlagen in den Abendstunden höhere Lärmwerte zugemutet werden als bisher. Aus letzterem schöpft der Oberbürgermeister die Hoffnung, dass am Böllenfalltor doch noch ein bundesligataugliches Fußballstadien gebaut werden kann. Daran sind durchaus Zweifel angebracht. Selbst wenn die beauftragten Akustiker die Einhaltung der Grenzwerte während der Spiele konstatieren sollten, ist noch immer nicht das Parkplatzproblem gelöst. Eine Eventarena wie sie der immer noch aktuelle Businessplan als Voraussetzung hat, würde ohnehin nicht unter die Sportanlagenlärmschutzverordnung fallen sondern den strengeren Regeln der TA-Lärm unterliegen.
Jedenfalls hat sich die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung dem Rat des Oberbürgermeisters angeschlossen, den Standort Böllenfalltor als Option nicht aufzugeben. Unser Antrag unter Punkt 1 wurde abgelehnt. Punkt 2 fand nach Fürsprache des Oberbürgermeisters dann mehrheitlich Zustimmung. Vielleicht kommt der Prozess der Standortfindung damit endlich aus den Hinterzimmern in die Öffentlichkeit, wo er auch hingehört.