Das DE berichtete am 3.1.2018 über eine Senkung der Abfallgebühr im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die unter anderem durch die an die Mitglieder des Zweckverbandes Abfallentsorgung Südhessen (ZAS) überwiesenen Überschüsse aus dem Betrieb des Müllheizkraftwerks ermöglicht wurde. Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt einer der drei Träger des ZAS ist frage ich den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, auch die Darmstädter Gebührenzahler durch eine Gebührensenkung an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung beim ZAS teilhaben zu lassen.
Erich Bauer
17.1.2018
Die klare Antwort ist: Wir wollen nicht!
Anders können wir den Wortlaut des folgenden Antwortschreibens nicht interpretieren.
Anders als noch zu den Zeiten, in denen die IG-Abwasser schon allein deshalb vor das Verwaltungsgericht ziehen musste um Informationen über die Kosten zu erhalten, gibt heute der § 10 Abs. 7 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes jedem Gebührenpflichtigen das Recht, in in Gebührenkalkulation Einsicht zu nehmen. Das ist zwar mühsam, könnte sich aber lohnen.
17.2.2018