Zu dieser Vorlage wurde von der UWIGA ein Änderungsantrag eingebracht, der zumindest eventuellen Haftungsansprüchen nachgehen sollte. Wie darüber abgestimmt wurde, zeigt Ihnen der Beschluss. Nachdem wir dann zu unserer kleinen Anfrage keine vernünftigen, teilweise öffentlichen Äußerungen widersprechende Aussagen bekamen, sprach Helmut Klett dazu in der StaVo und erläuterte nochmals die Rechtslage anhand der „kleine Anfrage“ aus seiner Sicht. Die Ansprache wurde zur Kenntnis genommen – mehr nicht.
Unser Änderungsantrag zur Vorlage-HBF.pdf :
20 Millionen Euro Sanierungsoffensive öffentlicher Raum
Austausch Pflaster im Gleisbereich vor dem Haupteingang Empfangsgebäude Hauptbahnhof
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
I. Die Headline „20 Millionen Sanierungsoffensive…“ ist zu streichen und durch „Nachbesserungsarbeiten und Mängelbeseitigung“ zu ersetzen. Gleichzeitig sind die Mittel hierfür nicht aus dem Straßensanierungsprogramm zu entnehmen, da es sich nicht um eine klassische Sanierung handelt.
II. Die Vorlage ist zurückzustellen bis folgende Fragen geklärt sind und den Stadtverordneten deren Beantwortung vorliegt :
1. Was sagte das damalige Gutachten der TU aus ?
- Was sagt ein aktuelles Gutachten über das jetzige Schadensbild aus:
– liegt es eher am Unterbau oder eindeutig an dem Pflastermaterial ?
– Sollte das Gutachten nicht existieren, ist es zu beauftragen
3. Wie und in welcher Form kam das Unternehmen der Hinweispflicht nach VOB nach ?
– ( Ob z.B. die nach §4 Nr. 3 VOB/B obliegende Mitteilung – Bedenkenanmeldung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber schriftlich vorgenommen wurde und ob eine Haftungsbefreiung nach § 13 Nr. 3 VOB/B in Frage kommt.)
- Wer hat und in welcher Beauftragungsform das Natursteinpflaster trotz Bedenken der ausführenden Firma verlegen lassen ?
- Wurden für die Maßnahme damals Zuschüsse des Landes gewährt und sind diese wegen Nichteinhaltung einschlägiger Normen und technischer Regelwerke (so z.B. „nach dem Stand der Technik“) eventuell gefährdet durch Rückforderungen?
- Erfolgte eine förmliche Abnahme und welche Gewährleistungszeiten waren / wurden vereinbart ?
- Vorlage einer rechtlichen Beurteilung, ob aus all dem möglicherweise kostenlose Nachbesserungen zu verlangen sind.
Helmut Klett