Nachträglich eingefügter Kommentar
zum Echo-Artikel vom 15. Oktober 2011 | job
Stifter geben auf und wollen die Stadt verklagen
Mathildenhöhe: Gisa und Hans-Joachim Sander erteilen den Osthang-Plänen eine klare Absage und fordern Schadenersatz
Genau das sahen wir auf die Stadt zukommen und wollten dem vorbeugen. Deshalb stellten wir den unten nachzulesenden Antrag. Was durften wir zu unserem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung alles anhören ! Antrag ist kontraproduktiv, die Verhandlungen werden gefährdet, das gute Verhältnis zum Ehepaar Sander natürlich auch. Mein Gott, wer war denn hier naiv ? Wir ?
Stattdessen wurde der Erbvertrag um ein Jahr verlängert – die Quittung kommt jetzt. Eigentlich genau so, wie wir es erwartet haben.
Das Abstimmungsergebnis über unseren Antrag:
Der im Betreff bezeichnete Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt (dafür: UWIGA, dagegen: die Fraktionen CDU, SPD, Bü 90/Grüne, FDP, UFFBASSE, Die Linke.,zwei Mitglieder der Fraktion Alternative DA und Stadtv. Ludwig, bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion Alternative DA).
Antrag der UWIGA für die 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.Februar 2011
Betrifft:
Vorlage-Nr. 2009/0298
Betreff: Vergabe einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1.100 m² aus dem
Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 2 Nr. 90/1, Alexandraweg 24 im Erbbaurecht
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.Sept.2009 bezüglich der Magistratsvorlage 2009/0298 wird aufgehoben.
- Über die Vorlage wird nach heutigem Kenntnisstand erneut abgestimmt.
Begründung:
Zu 1.) Es stellt sich mittlerweile heraus, dass die Mehrheit der Stadtverordneten und selbst Magistratsmitglieder über die Tragweite ihrer damaligen Entscheidung nicht genügend informiert waren.
Zudem werden immer mehr Einzelheiten aus dem Vertragswerk, der dieses Erbbaurecht einräumt, erst jetzt bekannt. Diese Vereinbarungen lassen das „geschenkte Museum“ in einem deutlich anderen Licht als zum Zeitpunkt der Abstimmung erscheinen.
Bei Wissen all dieser Umstände hätte die Stadtverordnetenversammlung am 03.Sept.2009 dieser Vorlage vermutlich nicht zugestimmt.
Zu 2.) Da inzwischen auch bezüglich des Standortes eindeutig ablehnende Äußerungen hochrangiger kommunaler Parteimitglieder sich häufen, muss diese erneute Abstimmung erfolgen um dem Magistrat die notwendige rechtliche Handhabung für eine Vertragsaufhebung zu ermöglichen.
Allzu schwer dürfte eine Rückabwicklung sich nicht darstellen, da der Oberbürgermeister selbst öffentlich äußerte, dass das Ehepaar Sander diesen Bau nicht gegen den Willen der Bürger durchsetzen werde.
Insofern ist positiv damit zu rechnen, dass durch die Aufhebung des damaligen Beschlusses weder monetäre noch rechtliche Schwierigkeiten auftreten dürften.
Für die UWIGA
Stadtverordneter Helmut Klett