Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Vor erschließungs- oder straßenbeitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen werden die Anwohner und die Eigentümer im Rahmen einer Versammlung nicht nur über die Baumaßnahme selbst sondern insbesondere auch über die die Höhe der auf die jeweiligen Grundstücke entfallenden voraussichtlichen Beiträge informiert.
Begründung:
Am 8.7.2016 fand im Gemeindehaus der Liebfrauengemeinde eine Anwohnerinformation zum Um- und Ausbau der Klappacher Straße statt. Den Anwesenden wurde mitgeteilt, dass die vorgestellte Ausführungsplanung seitens des Magistrats feststehe und so der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werde. Änderungswünsche aus der Versammlung könnten wegen der fortgeschrittenen Planung nicht mehr berücksichtigt werden.
Führten diese Äußerungen alleine schon zu Unmut bei den anwesenden Bürgern, so drohte die Stimmung gänzlich zu kippen, als auf die Frage nach der voraussichtlichen Beitragsbelastung lediglich auf die Schwierigkeiten der beitragsrechtlichen Verteilung verwiesen wurde, die eine Zahlenangabe nicht erlaube.
In anderen Kommunen wird bei derartigen Veranstaltungen regelmäßig auf der Grundlage der Kostenschätzung der voraussichtliche beitragsfähige Aufwand und der umlagefähige Aufwand benannt sowie über die wesentlichen Bestandteile des Verteilungsmaßstabs und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Zahlung informiert. Zum Ende der Veranstaltung besteht dann regelmäßig auch Gelegenheit, den zu zahlenden Betrag größenordnungsmäßig individuell zu erfragen. Die Beitragspflichtigen haben so die Möglichkeit, sich betragsmäßig und zeitlich auf Zahlungen im vier- bis fünfstelligen Bereich vorzubereiten.
gez.: Stadtverordnete : Erich Bauer, Jes Peter Nissen, Gudrun Deutschler
Am 10.11.2016 wurde dieser Antrag in der Stadtverordnetenversammlung beraten.
Die UWIGA wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass die Grundstückseigentümer vor Straßenbaumaßnahmen, für die sie Beiträge zahlen müssen, über die individuelle Kostenbelastung rechtzeitig größenordnungsmäßig informiert werden, so wie dies in vielen Städten und Gemeinden üblich ist. Der Änderungsantrag der Grün-Schwarzen Koalition und ihres Kooperanten UFFBASSE, der dann beschlossen wurde, verkehrt diese Intension ins Gegenteil. Es bleibt bei der bisherigen Verwaltungspraxis. Zwar werden die Gesamtkosten der Maßnahme genannt, die ohnehin aus den öffentlichen Sitzungen bekannt sind. Der einzelne Eigentümer erfährt seine individuelle Belastung aber erst mit Erhalt des Beitragsbescheids, auf den dann innerhalb eines Monats – wahrscheinlich aus der Portokasse- zu zahlen ist.