In der Stadtverordnetenversammlung vom 11.04.2019 hat der Magistrat einen Bericht über die Außerkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung vorgelegt. Er kommt darin zu dem Schluss, dass eine Aufhebung der Satzung nicht zu empfehlen ist. Dieses Ergebnis wird von der UWIGA ausdrücklich begrüßt. Fraktionsvorsitzender Erich Bauer machte in seinem Redebeitrag deutlich, dass sonst einseitig die Vermieter entlastet, die Mieter als Grundsteuerzahler aber zusätzlich belastet würden. Denn ohne eine Grundsteuererhöhung in der Größenordnung von 100 Punkten könnten sonst die anstehenden notwendigen Straßensanierungen nicht finanziert werden.
Nicht zufrieden zeigte er sich aber mit der Empfehlung des Stadtkämmerers, die einmaligen Straßenbeiträge und damit den Status Quo beizubehalten. Die UWIGA setzt sich vielmehr für die Umstellung der Beitragserhebung auf wiederkehrende Straßenbeiträge ein und damit für die Verteilung der Lasten von einigen wenigen Schultern derer, die Eigentümer an der gerade erneuerten Straße sind auf alle Eigentümer im jeweiligen Abrechnungsgebiet. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wären voraussichtlich zehn bis fünfzehn Abrechnungsgebiete zu bilden. Erfahrungsgemäß sind dann statt einmalig mehrerer Tausend oder Zehntausend Euro für einige wenige Eigentümer an der gerade erneuerten Straße für alle Eigentümer im jeweiligen Abrechnungsgebiet je nach Umfang der Bautätigkeit jährlich Zahlungen im Bereich von unter einhundert Euro bis mehreren hundert Euro fällig.
Anders als bei den hergebrachten Einmalbeiträgen, bei denen auf Grund der vom Landesgesetzgeber im vergangenen Jahr eingeführten großzügigen Stundungsmöglichkeit weitere Fremdfinanzierungskosten auf die Stadt zukommen werden, steht beim wiederkehrenden Beitrag das Aufkommen auch zeitnah für die Investition in die Straßenerneuerung zur Verfügung. Zudem fördert das Land finanziell die Kosten der Umstellung des Beitragssystems.
Die UWIGA-Stadtverordnetenfraktion hat deshalb für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag eingebracht, mit dem die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge vorbereitet werden soll.