05.07.2020
In der letzten APO rechtfertigt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit baurechtlichen „Expertisen“ zu Aldi 2 und behauptet, die Stadt handelt rechtskonform. Das wollen wir doch alle hoffen und vermuten erstmal vorbildliches, fehlerfreies, bürgerfreundliches Verhalten.
Als Beleg wird Bezug genommen auf die Baunutzungsverordnung und die dort beschriebene Vorschriften zu den 1200 m² Geschossfläche. Nebenbei wirft sie der IGAB falsche rechtliche Grundannahmen vor. Nicht gesagt wird leider, dass sich die Stadt baurechtlich ja sozusagen selbst prüft und nicht allzu viele Hemmnisse von ihren eigenen Gremien zu erwarten hat. Die Bauverwaltung hat halt immer noch fürstliche Befugnisse und kann manchen schon in Bezug auf Gleichbehandlung und „Befreiungen“ auf die Palme bringen.
Die städtischen Ämter – Bauaufsicht und Stadtplanungsamt – sind die Aufseher und Bewacher dieser Rechtskonformität nach landes- und bundesweitem Baurecht. Unschwer kann sich der Normalbürger vorstellen, wie hart, penibel und kleinlich da bei von der Stadt gewünschten Bauwerken geprüft wird.
Nur, liebe Stadt, bei dem hier gewählten vorhabenbezogene Bebauungsplan haben diese Prüfungen nach zitierter BauNVO nicht statt zu finden. Dieser Plan ist gerade dazu da, sozusagen Sonderbaurecht zu schaffen und zu legitimieren. Geprüft wird nur noch, inwieweit die reale Bebauung diesem Plan eventuell folgt oder eben widerspricht. Peinlich ist dann doch, wenn die Wissenschaftsstadt die IGAB schulmeistert, man halte sich an Recht und Gesetz, aber für diesen Fall völlig irriges Baurecht zitiert.
Der Artikel ist mit „Wissenschaftsstadt Darmstadt“ unterschrieben, nur, welcher anonyme Arme aus der Verwaltung musste für diesen geschriebenen Auf- und Fehltritt da seinen Kopf, bzw. seine Feder, hinhalten?
Peinlich ist diese Retourkutsche allemal. Wissenswert wäre in der Wissenschaftsstadt vielleicht doch, wer da auf dem Bock saß und so falsch ins Horn blies.
V.i.S.d.P.
Helmut Klett
Vors. Der UWIGA