Wegen Zeitnot Abstimmungen ohne Aussprache beschlossen – UWIGA war dagegen
Die UWIGA verurteilt das Geschehen in der Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2012 und betrachtet dieses Vorgehen als undemokratisch und sogar rechtswidrig im Sinne der GO. Eine generelle Abstimmung ohne Aussprache ist nur in Teil II vorgesehen. Vorlagen in Teil I sind zu beraten, egal welcher Zeitdruck besteht. Notfalls ist eine zweite Sitzung einzuberufen. Wenn überhaupt, kann diese Art der Abstimmung u.E. nur erfolgen, wenn kein Stadtverordneter dem widerspricht. Ansonsten macht der Absatz 5 (s.u.) keinen Sinn, der eben ein starkes und angemessenes individuelles Recht auf Befassung von jedem einzelnen Stadtverordneten hervorhebt.
Wäre z.B. der Flop mit der „Schwalbe“ nicht ein paar Worte wert gewesen ?
Wenn dieses Recht auf Beratung und Anhörung jedes Einzelnen durch einfachen Mehrheitsbeschluss abgeschafft und so konterkariert werden kann, bedeutet dies eine Demokratie-Diktatur durch Koalitionsmehrheiten ohne Rücksicht auf die Meinung der Oppositions-Minderheit.
Dem folgend ist jetzt auch der Vorwurf von dem Grünen Felix Weidner an uns zu verstehen, wieso wir einen Antrag einbrächten, der angesichts der Mehrheits-verhältnisse eh keine Chance habe.
Wenn diese Mehrheiten-Arroganz und Ignoranz Schule macht, ja als „richtig“ empfunden wird, könnte man auch vorschlagen, das Parlament grundsätzlich nur noch ohne Aussprache abstimmen zu lassen. Viel Zeit und aufwändige Recherchearbeit zu den Vorlagen bliebe uns erspart. Wieso sollte beraten, kontrolliert, beeinflusst, kurz diskutiert werden, was wegen zementiertem – bereits vor der StaVo festgelegtem Abstimmungsverhalten – nicht mehr kontrollierbar oder weiterer Erörterungen wert ist ? Insgesamt wäre das „ehrlicher“ und Redebeiträge der Koalition mit endloser Selbstbeweihräucherung zu Unstrittigem blieben uns auch erspart.
AUSZUG:
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 08.02.2001
VII. Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
§ 26 Einberufung
(3) Die Tagesordnung besteht aus den Teilen I und II. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt über den Teil I nach Beratung einzeln und über den Teil II ohne Beratung im Block im Sinne der Ausschussempfehlung ab.
(4) Der/Die Stadtverordnetenvorsteher/in nimmt die in den Ausschüssen beratenen Vorlagen und Anträge in der Regel in Teil II auf. Er/Sie nimmt nur solche Verhandlungsgegenstände in Teil I, deren allgemeine Bedeutung eine weitere Diskussion vor dem Plenum sinnvoll und notwendig macht.
(5) Ein Verhandlungsgegenstand wird in Teil I überführt, wenn eine/ein Stadtverordnete/r dies verlangt.
Anmerkung: Inzwischen ist eine Erwiderung von Frau Stadtverordnetenvorsteherin Fröhlich hier nachzulesen.
Veranstaltungen
Die Fraktionssitzungen finden regelmäßig montags um 19.00 h in unser Geschäftsstelle Bad Nauheimer Straße 3 statt. Gäste sind nach vorheriger Anmeldung willkommen.
Externe Links
Eine Antwort auf: Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2012 – Selbstentmündigung des Parlaments