Der Magistrat will ohne förmliche Mitwirkung der Bürgerschaft und der Stadtverordnetenversammlung seine vorrangig wirtschaftlich begründeten massiven Planungsvorstellungen auf dem Eberstädter Klinikgelände durchsetzen. Ein Antrag der Stadtverordnetenfraktion UWIGA, einen Bebauungsplan für das Gelände aufzustellen, wurde von allen nicht an der Kooperation Grün-Schwarz-UFFBASSE beteiligten Fraktionen mitgetragen – von der grün-schwarzen Mehrheit aber am 19.9.2019 abgelehnt. In diesem Aufstellungsverfahren hätten die Eberstädter zweimal die Gelegenheit gehabt, nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Stellungnahmen abzugeben, über die dann die Stadtverordnetenversammlung zu befinden gehabt hätte.
Jetzt soll offenbar – wie in jüngerer Zeit so oft im Stadtgebiet – das Baurecht nach § 34 des Baugesetzbuches bis an seine Grenzen ausgereizt werden nach der Devise, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Die Stadtverordneten bleiben dabei auch außen vor. Hoffentlich lassen sich das die Eberstädter Wähler nicht gefallen. Bei der vom Magistrat geplanten Bebauung des Waldes haben sie ja bereits schon einmal Flagge gezeigt.