Pressemitteilung 22.04.2018
Eine Mehrheit im Hessischen Landtag will es den Städten und Gemeinden zukünftig freistellen, ob sie für den Um- und Ausbau ihrer Verkehrsanlagen von den Grundstückseigentümern Beiträge verlangen oder auch nicht. Angesichts des Rekordschuldenstands der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe ist es aus Sicht der UWIGA ausgeschlossen, dass die Stadt auf eine Beitragserhebung verzichten kann. Andernfalls müssten die Mittel für die dringend notwendigen Straßenerneuerungen über eine höhere Grundsteuer aufgebracht werden. Dabei würden dann auch so ganz nebenbei die Kosten der Straßenerneuerung von den Grundstückseigentümern auf die Mieter verschoben.
Im Fall der Nieder-Ramstädter Straße wird einmal mehr augenfällig, wie ungerecht aber das derzeit in Darmstadt praktizierte System der einmaligen Straßenbeiträge ist. Die ohne Zweifel dringend sanierungsbedürftige Fahrbahn soll mit 25-prozentiger Kostenbeteiligung der Grundstückeigentümer ausschließlich an der Ostseite der Straße erneuert werden, obwohl „der halbe Odenwald“ tagtäglich diese Straße benutzt.
Die Stadtverordnetenfraktion UWIGA hat deshalb bereits mehrfach gefordert, das Abrechnungssystem auf die sogenannten wiederkehrenden Straßenbeiträge umzustellen, was von der grün-schwarzen Koalition jeweils abgelehnt wurde. Bei dieser Art der Kostenverteilung würden die Kosten, die für die Sanierung einer bestimmten Straße anfallen nicht nur auf die unmittelbaren Anliegergrundstücke verteilt, sondern auf alle Grundstücke in einem bestimmten Abrechnungsgebiet, im Fall der Nieder-Ramstädter Straße also voraussichtlich auf alle Grundstücke der südlichen Kernstadt.
Die CDU hält sich im Hessischen Landtag zu Recht zu Gute, im Jahr 2013 die Einführung der wiederkehrenden Beträge ermöglicht zu haben, weil damit die im Einzelfall auch einmal existenzbedrohenden Beitragshöhen beim einmaligen Beitrag vermieden werden können. Die UWIGA fordert den Magistrat deshalb erneut auf, die Umstellung des Beitragssystems von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge vorzubereiten.
Im Fall der Nieder-Ramstädter Straße kommt für die Anlieger erschwerend hinzu, dass die grün-schwarze Mehrheit auf der aus der Sicht der UWIGA völlig unnötigen Pflasterung eines Gehwegs auf der Ostseite vom Böllenfalltor bis zum Lichtwiesenweg besteht und der Magistrat dafür sogar 90 % der Kosten auf die Grundstückeigentümer umlegen will. Ob dieser Prozentsatz rechtlich in Ordnung geht, ist für die UWIGA noch längst nicht ausgemacht.
Erich Bauer
Fraktionsvorsitzender